Kostenrückerstattung Wahltherapeutin:

 

Nach abgeschlossener Therapie stelle ich ihnen eine Honorarnote aus, welche innerhalb von zwei Wochen bezahlt werden muss. Diese reichen sie bei ihrer Krankenkasse ein um eine (Teil-) Rückerstattung der Kosten zu erhalten (Differenzbeträge können bei privaten Krankenversicherungen eingereicht werden). Die Höhe der Kostenerstattung hängt von der Sozialversicherung ab.