Für Leistungen im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention ist keine Verordnung notwendig. Dies beinhaltet Beratungs- und Schulungstätigkeit, sowohl auf dem Gebiet der Ergonomie, als auch auf dem Gebiet des allgemeinen Gelenkschutzes an Gesunden. (MTD-Gesetz §2 (5))
Im Bereich der Krankenbehandlung darf ich nur nach ärztlicher Anordnung tätig werden. Dafür brauchen Sie eine Verordnung (Zuweisung) von
- der Ärztin bzw. des Arztes für Allgemeinmedizin oder eines Facharztes bzw. einer Fachärztin
- und die positive Bewilligung ihrer Sozialversicherung für Kostenrückerstattungen (aktuell nur mehr SVS, BVA und SVB) - bei der ÖGK braucht es momentan keine Bewilligung mehr.
Sollten Hausbesuche notwendig sein, (wenn dem/der KlientIn wegen des Gesundheitszustandes das Aufsuchen einer Praxis nicht zugemutet werden kann) müssen diese ebenso bewilligt und auf der Überweisung angeführt werden. Einheiten zur Ergotherapie werden in Blöcken á 10 Einheiten verordnet - eine Einheit kann 30, 45 oder 60 Minuten dauern. Die Zeitdauer wird vom Arzt ebenfalls auf der Verordnung angegeben.